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Die Jahre der Coronapandemie stellte unsere Stiftung vor ungeahnte Herausforderungen und finanzielle Hürden. Darüber hinaus trugen nach Beginn des Ukrainekriegs eine steigende Inflation und hohe Energie- und Lebensmittelpreise dazu bei, dass einmalige und regelmäßige Spenden ausblieben. Auch Kleinbeträge sind für uns wichtig, um unsere Angebote fortzuführen und neue Projekte zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht hierbei immer unser Stiftungszweck: die Inklusion und Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen.

Unterstützen Sie uns jetzt mit Ihrer Zuwendung. Ihre Spende zählt – wir sagen DANKE!

Folgende Möglichkeiten gibt es:

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per Banküberweisung

Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte (Polytechnische Gesellschaft)

Frankfurter Sparkasse 1822
DE16 5005 0201 0000 2158 72
HELADEF1822

Als Unternehmen spenden

Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen, schärfen ihr Profil im Wettbewerb und fungieren als gutes Vorbild für Angestellte und Geschäftspartner. Ob Geldspende oder sonstige fördernde Maßnahmen – wir sind dankbar für jede Form Ihrer Unterstützung! Für Ihre Ideen sind wir offen, vereinbaren Sie gern direkt einen Termin mit dem Vorstand bei Frau Ute Glaser.

Zustiftungen und Testamentspenden

Neben Spenden können Sie uns auch mit Zustiftungen helfen. Zustiftungen sind eine besonders nachhaltige Form der Unterstützung, denn sie tragen zum Aufbau des Stiftungsvermögens bei, mit dem langfristig gesicherte Erträge erzielt werden. Übrigens: Das Stiftungsrecht belohnt Ihre Zustiftung mit steuerlichen Vorteilen. Hierzu erteilen wir Ihnen gern weitere Auskünfte.

Mit einer Nachlassspende können Sie unsere Arbeit unterstützen und nachhaltig Gutes tun. Das Finanzamt hat die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie unsere Stiftung in Ihrem Testament bedenken, können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen ungeschmälert dort ankommt, wo es auch benötigt wird. Wir beraten Sie gern über Möglichkeiten und vermitteln Ihnen den Kontakt zu einem Fachanwalt für Erbrecht, der Ihnen Fragen zu juristischen und erbrechtlichen Aspekten beantwortet.

Bitte sprechen Sie zum Thema Zustiftungen und Nachlassspenden direkt mit dem Vorstand und vereinbaren Sie einen Termin über Frau Ute Glaser.

Sprache schenken

Sprachpatenschaften begleiten und unterstützen blinde und sehbehinderte geflüchtete Menschen in festen Sprachtandems und trainieren die deutsche Sprache in Alltagssituationen. Für Studierende der Fachrichtung „Soziale Arbeit“ kann die Sprachpatenschaft in Form eines Praktikums anerkannt werden. Darüber hinaus sind auch helfende Personen willkommen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und Freude an der deutschen Sprache sowie an fremden Kulturen haben. In regelmäßigen Abständen treffen sie sich mit einer/einem sehbehinderten oder blinden Geflüchteten und üben anhand von Alltagssituationen die deutsche Sprache. Hierbei steht nicht die korrekte Grammatik im Vordergrund, sondern das Überwinden von Barrieren beim Sprechen einer fremden Sprache und das Stärken der eigenen Fähigkeiten. Es reicht bereits ein gemeinsamer Spaziergang, eine Begleitung beim Einkaufen oder ein Austausch in der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte aus.

Lesen Sie in unserem Jahresbericht 2015/2016 auf Seite 6ff ein Interview mit Paulina Lauth, einer ehemaligen Sprachpatin.

Wir informieren und beraten Sie gern über eine mögliche Sprachpatenschaft. Ihr Ansprechpartner ist Markus Hofmann.

Sprechen Sie uns an

Ute Glaser Referentin des Vorstands 69 95 51 24 12
glaser@sbs-frankfurt.de